Einhaltung der im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Senkung der Preise für Bahnfahrten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung die Kontrolle der Einhaltung der zehnprozentigen Reduktion auf die Preise der Bahnfahrten sowohl bei Tickets zu Fixpreisen als auch bei Tickets zu dynamisch flexiblen Preisen wie beispielsweise Sparpreisen sicher, so wie es als sektorbezogene Maßnahme im Verkehrsbereich im Papier "Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030" im Unterpunkt "xiv. Bahnfahren billiger, Fliegen teurer machen" am 20. September 2019 von der Bundesregierung als Konsequenz der Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent vorgestellt wurde?