Einhaltung der Hygienepläne in Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in allen Bundesländern die Aufstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für die in § 36 Absatz 1 Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen, nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts, eingehalten werden, und welchen aktuellen Stand gibt es bezüglich der Erarbeitung von Empfehlungen bzw. Leitlinien für Flüchtlingsunterkünfte oder ähnliche Einrichtungen durch das Robert Koch-Institut in Zusammenarbeit mit Bundes- bzw. Landesministerien bzw. Behörden?