Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxidemissionen gemäß der europäischen NEC-Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/8540 (Antwort zu Frage 5), dass Deutschland seit 2012 seine Verpflichtungen nach der europäischen NEC-Richtlinie bei den nationalen Stickoxidemissionen einhält und es auch keine Anzeichen dafür gibt, dass diese Emissionshöchstmengen in Zukunft überschritten werden, während die Europäische Umweltagentur am 10. Juni 2016 gemeldet hat, dass Deutschland im Jahr 2014 der einzige Mitgliedstaat der EU war, der drei seiner vier Emissionsgrenzwerte, darunter auch die Stickoxide, seit Jahren überschreitet (www.eea.europa.eu/highlights/ten-countries-continue-to-breach)?