Einhaltung der Grenzwerte bei Schallemissionen von Kraftfahrzeugen im Normalbetrieb
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen (bitte mit Zeitplan und Zuständigkeit) hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder in Planung, damit die Schallemissionen von Kraftfahrzeugen auch im normalen Fahrbetrieb unter den vorgeschriebenen Grenzwerten bleiben bzw. "dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik vermeidbare Maß nicht übersteigt" (§ 49 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung) und "massive Tricksereien bei Lärm-Emissionen von Autos und Motorrädern" wie sie in der ARD-Sendung "Plusminus" vom 9. August 2017 geschildert wurden, verhindert werden, und wenn keine ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?