Einhaltung der Beschaffungsquoten des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes durch das BMV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das Bundesministerium für Verkehr die gesetzlichen Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeug BeschG) im Referenzzeitraum 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 einhalten, und wenn ja, in welchem prozentualen Anteil laut § 6 SaubFahrzeugBeschG, und mit der Beschaffung welcher Fahrzeuge nach § 2 SaubFahrzeug BeschG?