Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen bei Bestellungen von Arzneimitteln bei Versandapotheken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bestellung von Arzneimitteln bei Versandapotheken, etwa beim Einlösen von Rezepten, Gesundheitsdaten verwendet, und widerspricht die Verwendung von Remarketing-Funktionen durch Versandapotheken (z. B. "Custom Audiences" von Facebook, Bing Universal Event Tracking, Google Remarketing und andere; siehe www.apotheke.de/datenschutz), mit denen das Nutzungsverhalten der Patientinnen und Patienten in teils selbst der Versandapotheke unbekanntem Ausmaß ausgewertet und verwendet werden, nach Kenntnis der Bundesregierung dem Sozialdatenschutz des Sozialgesetzbuchs oder anderen datenschutzrechtlichen Regelungen?