Einhaltung bestimmter Prinzipien im Rahmen der Islamkonferenz durch die teilnehmenden Dachverbände
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird von Seiten der Bundesregierung geprüft, ob die an der Islamkonferenz teilnehmenden Dachverbände den in der ersten Phase der Islamkonferenz im Jahr 2009 festgelegten Grundsatz, dass islamische Sonderrechte und religiöse Parallelgesellschaften von ihnen nicht angestrebt werden, tatsächlich einhalten, und würde die Feststellung, dass dieser von ihnen nicht eingehalten wird, zu einem Ausschluss des betreffenden islamischen Dachverbandes aus der Islamkonferenz führen?