Einhaltung bestimmter Aufenthaltsdauern von Asylbewerbern in Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass in Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren die vorgeschriebenen Aufenthaltsdauern für Asylbewerberinnen und Asylbewerber – insbesondere von Familien mit Kindern – eingehalten werden, und wie beurteilt die Bundesregierung Berichte darüber, dass die vorherrschenden Bedingungen in Zentren wie namentlich der Münchner Funkkaserne gerade für Kinder eine enorme Belastung darstellen und zu Teilen sogar kindeswohlgefährdend sind (vgl. www.sueddeutsche.de/muenchen/unterbringung-fluechtlinge-ankerzentrum-frankfurter-ring-1.4360082)?