Eingriffs- und Kontrollbefugnisse der Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung im Bereich der Bundespolizei umfassende Eingriffs- und Kontrollbefugnisse auch bei „drohender Gefahr“, wie sie aktuell im Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz, Drucksache 17/20425 des Bayerischen Landtags) für Bayern angedacht werden, für notwendig, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position, falls sie solche Befugnisse für notwendig hält?