Eingliederungszuschüsse an bestimmte Zeitarbeitsfirmen ohne Dokumentation der Minderleistung seit dem Jahr 2012
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Förderfällen von Eingliederungszuschüssen (EGZ, SGB III) an die drei Zeitarbeitsfirmen Randstad Deutschland GmbH & Co. KG, Adecco Personaldienstleistungen GmbH und Manpower GmbH & Co. KG liegen seit dem Jahr 2012 keine für den Einzelfall belegten Dokumentationen der Minderleistung vor (bitte pro Firma und Jahr getrennt listen), die Voraussetzung für die Förderung ist, und in wie vielen Fällen erfolgte im gleichen Zeitraum eine Rückzahlung der Förderung, da das Arbeitsverhältnis bereits im Förderzeitraum oder in der Nachbeschäftigungszeit beendet wurde (bitte pro Firma und Jahr getrennt listen), dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die durchschnittliche Dauer der Arbeitsverhältnisse bei den oben genannten Zeitarbeitsfirmen unter einem halben Jahr lag und lediglich 6 Prozent der Arbeitsverträge länger als ein Jahr dauerten (s. Beratungsunterlage 131/2015 des Vorstands für den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit)?