Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose mit multiplen Problemlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (www.dgb.de/themen/ ++co++bb0051bc-837d-11e3-af64-52540023ef1a), wonach im Jahr 2012 von den 450 000 an einer Sucht erkrankten Langzeitarbeitslosen lediglich 9 000 eine Beratung im Rahmen von kommunalen Eingliederungsleistungen erhalten haben, und beabsichtigt sie, eine rechtliche Regelung, um künftig Eingliederungsmaßnahmen stärker aufeinander abzustimmen, damit Langzeitarbeitslose mit multiplen Problemlagen (Sucht-, Schuldenproblem, psychologische Erkrankungen) besser unterstützt werden?