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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-308873

Eingliederung der beruflichen Betreuung in die Kindergrundsicherung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden im Rahmen der Kindergrundsicherung die bewährten Beratungsinstrumente aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, welche auf eine ganzheitliche Betreuung ausgerichtet sind, ins Dritte Buch Sozialgesetzbuch übertragen werden, sodass eine enge Betreuung von jungen Menschen in komplexen Problemlagen auch bei den Agenturen für Arbeit geleistet werden kann, und wie soll durch die Agenturen für Arbeit eine mit den Jobcentern vergleichbare räumliche Erreichbarkeit, insbesondere durch hinreichende Anzahl von Standorten, für junge Menschen in der Kindergrundsicherung sichergestellt werden, welche künftig nicht mehr von den Jobcentern, sondern von den Agenturen für Arbeit betreut werden sollen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 177 auf Bundestagsdrucksache 20/9662)?<br /> <br /> Aus welchem Grund will die Bundesregierung junge Erwerbsfähige in der Kindergrundsicherung künftig von Leistungsminderungen ausnehmen, wenn diese ihren Pflichten beim Ausbildungsund Berufseinstieg nicht nachkommen, wie die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung festgehalten hat, und hält es die Bundesregierung für richtig, dass bei der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration für junge Erwerbsfähige in der Kindergrundsicherung, welche durch die Einführung der Kindergrundsicherung vom Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ins Dritte Buch Sozialgesetzbuch übergehen werden, bei Pflichtverletzungen keine Leistungsminderungen mehr vorgesehen sind (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 177 auf Bundestagsdrucksache 20/9662)?