Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt nach einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft folgt den Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich nach § 136 Absatz 1 SGB IX absolut und relativ zur Anzahl der bereuten Menschen mit Behinderung (wiederum bitte aufgeschlüsselt nach psychischer, geistiger, körperlicher und anderer Behinderung) die nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses auf dem ersten Arbeitsmarkt und wie oft im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?