Eingestellte Bundesmittel für das Thema Intersexualität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung ihre unterschiedlichen Aussagen hinsichtlich eingestellter Mittel im Bundeshaushalt 2013, nach denen einerseits laut Antwort auf meine Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/11233 auch im BMFSFJ „keine Mittel für das Thema Intersexualität eingestellt“ wurden, andererseits die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, vom 25. September 2012 an die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages, die im Einzelplan 17 in Kapitel 17 02 Titel 684 21 für den Zeitraum 2013 bis 2016 eingestellten Mittel in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro seien „vorsorglich“ eingestellt worden?