Eingefrorene sanktionierte Vermögenswerte russischer Bürger seit 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden im Rahmen der EU-Wirtschafts- und -Finanzsanktionen gegen russische Bürger und Bürgerinnen und Organisationen, seit deren Einführung 2014 (Verordnung (EU) Nr. 269/2014), in Deutschland sanktionierte Vermögenswerte ermittelt und eingefroren, und durch welche Arbeitsstrukturen wurde dies umgesetzt?