Eingangsbestätigung für die Abgabe von Unterlagen in Jobcentern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erhalten alle Berechtigten auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch auf Wunsch eine Eingangsbestätigung für abgegebene Unterlagen in allen Jobcentern oder nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter Berlin-Neukölln, und was war der Grund dafür, dass das Jobcenter Berlin-Neukölln zeitweise diese Eingangsbestätigung verweigerte (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 19/1997)?