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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-235559

Eingang von Schriftstücken beim Jobcenter Neukölln

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. Dezember 2008, dass das Jobcenter Neukölln nicht berechtigt ist, die Bestätigung des Eingangs von Schriftstücken der Bürger zu verweigern (http://grundrechte-brandbrief.de/ Meldungen/2017-11-18-Aktion-JC-Neukoelln-Schreiben-des-BMAS-anonymisiert.pdf), die Tatsache, dass das Jobcenter Neukölln seit dem 23. Oktober 2017 die Abgabe von Unterlagen nicht mehr bestätigt, dafür die Nutzung des Etagenbriefkastens oder die Übermittlung von Unterlagen per E-Mail vorschlägt (siehe http://grundrechte-brandbrief.de/pics/JC-Neukoelln-3-gross.jpg), die keinen gerichtsfesten Nachweis der Abgabe von Unterlagen ermöglicht?