Eingang eines nur geringen Anteils der im Zusammenhang mit Schwarzarbeit verhängten Bußgelder und Geldstrafen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Trifft es zu, dass nur ein geringer Anteil der im Zusammenhang mit Schwarzarbeit verhängten Bußgelder und Geldstrafen auch tatsächlich geleistet werden, und falls ja, welche Gründe sind nach Meinung der Bundesregierung hierfür ausschlaggebend?</span> <span><br /> </span>