Eingabe der PIN-Nummer der elektronischen Gesundheitskarte bei Anwendung des elektronischen Rezepts in Arztpraxen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist bei der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen der Anwendung des elektronischen Rezeptes die Eingabe der PIN durch den Patienten erforderlich, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies im Hinblick auf die Praktikabilität in Arztpraxen und Apotheken, insbesondere bei solchen Personen, die sich die PIN nicht merken können oder nicht in der Lage sind, diese in angemessener Zeit einzugeben?</span>