Einführung von zivilrechtlichen Ansprüchen für Betroffene von Datenschutzskandalen bei privaten Stellen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Sieht die Bundesregierung, angesichts der sich häufenden Datenschutzskandale bei privaten Stellen (zuletzt bei der Deutschen Bahn AG), über die bisher bekannten Vorschläge zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (u. a. Verschärfung der Bußgeldvorschriften) hinaus, nicht die Notwendigkeit, auch für die Betroffenen selbst zivilrechtliche Ansprüche (wie beispielsweise Schadenersatz für erlittene immaterielle Schäden durch die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte) einzuführen?</span>