Einführung von ökologisch-nachhaltigen Mindeststandards in die Filmförderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien nach der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Nachhaltigkeit in der Film- und Serienproduktion mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Film- und Fernsehbranche vom 19. Februar 2020, die nun von Vertreterinnen und Vertretern der Film- und Fernsehbranche sowie regionalen Filmförderungen in einem Arbeitskreis zusammen mit Klima- und Umweltforscherinnen und -forschern entwickelten Mindeststandards für ökologisch nachhaltige Film- und Fernsehproduktion (www.oekologische-mindeststandards-greenmotion.de/files/02_MFG_Filmfoerderung/PDF/211021-AK_GreenMotion_OekolMindeststandards_Okt_21_2021.pdf) ihren Nachhaltigkeitsbemühungen bei der Filmförderung ab dem 1. Januar 2022 ebenfalls zugrunde zu legen, und wenn nein, warum nicht?