Einführung von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Durchführung von Modellvorhaben nach § 64b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bislang gehemmt, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Einführung von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen zu fördern, insbesondere unter Berücksichtigung, dass gemäß § 64b SGB V mindestens ein Modellvorhaben in jedem Land unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie durchgeführt werden soll?</p>