Einführung von Beschränkungen des Erwerbs von land- und forstwirtschaftlichen Flächen
Originaltext der Frage(n):<br /> Ist die Einführung von Beschränkungen des Erwerbs land- und forstwirtschaftlicher Flächen rechtlich möglich, und könnten sich diese z. B. auf aktive Landwirte und einen Betriebsund Wohnsitz im Umkreis von 30 Kilometern von der erworbenen Fläche beziehen (bitte begründen)?