Einführung und Ausgestaltung des Bildungssparens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ab wann soll das im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld angekündigte "Bildungssparen" – unter Angabe des vorgesehenen Zeitpunktes der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung, der Eckpunkte hierzu, des geplanten Fördervolumens, der Zuschusshöhe, der Fördervoraussetzungen, der intendierten Einkommensgrenzen und der wesentlichen Zielgruppen sowie des oder der ggf. zu verändernden Gesetze – ermöglicht werden, und für welche Aufwendungen der frühkindlichen Bildung, der schulischen Bildung, der beruflichen Ausbildung, der akademischen Bildung bzw. der Weiterbildung soll das ggf. angesparte Kapital jeweils im Einzelnen eingesetzt werden können?