Einführung spezifischer Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann plant die Bundesregierung die Prüfung, ob nach Vorbild des Belegs von fachlichen Kenntnissen wie bei Richterinnen und Richtern im Insolvenzrecht, spezifische Eingangsvoraussetzungen auch für Familienrichterinnen und Familienrichter eingeführt werden sollen, abzuschließen, und wann plant sie dies dann umzusetzen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/20876)?