Einführung möglicher Sanktionen bzw. eines Überwachungsmechanismus im Sinne der EU-Verordnung 2015/2120
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Sanktionen im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union plant die Bundesregierung einzuführen und wann? <br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesnetzagentur einen Überwachungsmechanismus im Sinne von Artikel 4 (4) der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union zu zertifizieren, und falls ja, nach welchen Kriterien?