Einführung höherer Beiträge für Bürgergeldbeziehende in der Pflegeversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher sachliche Grund – außer der Formalie, dass dieses Vorhaben im Kapitel "Gesundheitsfinanzierung" im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart wurde – spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, höhere Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende/-Bürgergeldbeziehende nur in der Krankenversicherung und nicht auch in der Pflegeversicherung einzuführen, und sind diese höheren Beiträge im derzeit laufenden Meinungsbildungsprozess grundsätzlich oder der Höhe nach strittig?