Einführung eines Widerrufsvorbehalts für Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines Widerrufsvorbehalts für Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (wie unter anderem von der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung in ihrem "Rüstungsexportbericht 2017", Seite 9, gefordert), um Regressforderungen bei Widerruf von Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern zu vermeiden, und plant die Bundesregierung die Einführung eines solchen Widerrufsvorbehaltes (bitte begründen)?