Einführung eines Smiley-Systems vor dem Hintergrund der erheblichen Anwendungsprobleme und Auslegungsschwierigkeiten des Verbraucherinformationsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der erheblichen Anwendungsprobleme und Auslegungsschwierigkeiten des Verbraucherinformationsgesetzes (vgl. die Äußerung der Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Verbraucherschutz, „Wir dürfen nur noch sagen, ob die Pizza schlecht war, nicht aber, wie es in der Küche aussieht“ in DER TAGESSPIEGEL vom 9. August 2012 im Artikel „Berliner Senat schaltet Smiley-Seite zu Restaurant-Hygiene ab“) keine ausdrückliche Regelung zur verpflichtenden Kennzeichnung der Betriebshygiene durch einen Smiley an der Tür der Betriebsstätte vor?