Einführung eines pauschalierenden psychiatrischen Entgeltsystems zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung nutzen
Änderungen bei der gesetzlichen Einführung eines pauschalierenden psychiatrischen Entgeltsystems, Anreize für einen frühzeitigen Systemwechsel, Übernahme von Mehrleistungen, Expertenkommission, Vorgaben und Qualitätsstandards für Modellvorhaben, Datenerhebung, Abschläge für die Nichtbeteiligung an der Pflichtversorgung, Berücksichtigung der Personal- und Sachkostenentwicklung sowie der Belange der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Umsetzung der Psychiatrie-Personalverordnung, Berichterstattung an den Deutschen Bundestag