Einführung eines Parkverbots für Kraftfahrzeuge über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu einer möglichen Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), um zukünftig ein komplettes Parkverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten zu erwirken, anstatt für besagte Kraftfahrzeuge wie bisher nur das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen als unzulässig zu erklären?