Einführung eines neuen Straftatbestandes der verhetzenden Beleidigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurde aus Sicht der Bundesregierung der Begriff "rassische Herkunft" in den von der Bundesregierung als Formulierungshilfe (vgl. www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Formulierungshilfe_Feindeslisten_Kindesmissbrauch_verhetzende_Inhalte.html) beschlossenen Entwurf eines neuen § 192a StGB (Verhetzende Beleidigung) aufgenommen, und warum wurde das Merkmal "Geschlecht" in den vorgenannten Entwurf nicht aufgenommen?