Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems und entgegen bestehender Modelle zur CO2 -Bepreisung (vgl. Schweden), insbesondere hinsichtlich der neuartigen Konstruktion des Systems mit anfänglichen Fixpreisen der Zertifikate sowie einem späteren Maximalpreis, und inwiefern stützt sich die Bundesregierung bei dem Gesetz für einen nationalen Emissionshandel auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 5. März 2018, 1 BvR 2864/13?