Einführung eines Mieten- und Immobilieneigentümer-Katasters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Mieten- und Immobilieneigentümer-Katasters vorzulegen, entsprechend dem aktuellen Vorhaben der Berliner Regierungskoalition (www.tagesspiegel.de/berlin/um-mietpreise-und-eigentuemer-zu-erfassen-berlins-bausenator-scheel-plant-mieten-datenbank/26187844.html), um damit eine zutreffendere Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermöglichen sowie die realen „wirtschaftlich Berechtigten“ von Immobilien im Sinne des Steuer- und § 19 des Geldwäschegesetzes in verschleierten Konstellationen feststellen zu können, und wenn ja, wann?