Einführung eines Klimaschutzgesetzes und Abbau von Klima- und umweltschädlichen Subventionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum führt die Bundesregierung kein Klimaschutzgesetz ein, wenn die Erkenntnis in der Bundesregierung besteht, dass "zusätzliches Handeln" notwendig ist, um das Klimaschutzziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erreichen (vgl. die Aussage des Bundesministers Peter Altmaier in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 15. Januar 2013)?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung beispielsweise des Umweltbundesamtes über die Existenz von klima- und umweltschädlichen Subventionen, und wenn ja, welche Maßnahmen will sie ergreifen, um diese abzubauen?