Einführung eines In-Camera-Verfahrens im Atomrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum schließt die Bundesregierung ein multipolares Rechtsverhältnis im Atomrecht aus (vgl. Antwort auf meine Frage mit der Arbeitsnummer 4/379 und Stellungnahme von Linda Compagnini, S. 4, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/20 21/kw18-pa-umwelt-atomgesetz-835666), und kann die Bundesregierung bestätigen, dass sowohl der Bundesrat als auch eine Mehrheit der Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung des Bundestages zur 17. AtG-Novelle zur Aufnahme des In Camera-Hauptsacheverfahrens in den Gesetzentwurf empfehlen (vgl. www.bundesrat.de/S haredDocs/drucksachen/2021/0001-0100/63-21(B ).pdf?__blob=publicationFile&v=1)?