Einführung eines generellen Tempolimits von 130 Stundenkilometern auf Bundesautobahnen (G-SIG: 16012058)
Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Einführung einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen zum 1. Januar 2008 als Bestandteil einer integrierten CO2-Reduktionsstrategie im Automobilbereich