Einführung eines Europäischen Währungsfonds auf der Rechtsgrundlage des Artikels 352 AEUV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine tragfähige Rechtsgrundlage für eine Einführung eines Europäischen Währungsfonds, wie er am 6. Dezember 2017 durch die Euro- päische Kommission vorgeschlagen wurde (COM(2017) 827 final), ist?