Einführung eines europäischen Mindestlohns
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der Europäischen Kommission, einen europäischen Mindestlohn einzuführen (COM(2020) 83), insbesondere vor dem Hintergrund, dass Artikel 153 Absatz 5 AEUV klar die Regelung von Arbeitsentgelten ausschließt, und wenn ja, wird nach Auffassung der Bundesregierung damit die in Artikel 8 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes garantierte Weisungsgebundenheit der Mindestlohnkommission hinfällig?