Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Physiotherapieleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die umsatzsteuerliche Behandlung von Physiotherapieleistungen ab 2012, je nachdem, ob sie selbst gezahlt oder von der Krankenkasse übernommen werden, zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts führt, und sieht die Bundesregierung hier die Notwendigkeit für eine gesetzliche Neuregelung, so dass ein einheitlicher ermäßigter Steuersatz infolge der Klassifikation der Physiotherapieleistungen als Heilbehandlung zur Anwendung kommt (bitte mit Begründung)?