Einführung eines atomrechtlichen In-Camera-Verfahrens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche verfassungsrechtlichen Bedenken hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung eines atomrechtlichen In-Camera-Verfahrens (bitte möglichst präzise und fachlich ausführen, vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates am 5.März 2021, Bundesratsdrucksache 63/21), und wie beurteilt sie die in der Stellungnahme des Bundesrats zum Ausdruck gebrachte Meinung der Bundesländer, dass das Bedürfnis nach einem In-Camera-Verfahren in der Hauptsache durch die Normierung des sogenannten Funktionsvorbehalts in § 44 des Gesetzentwurfs nicht entfällt (bitte unter Angabe einer fachlichen Begründung)?