Einführung einer verfassungskonformen Regelung zur vollständigen Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu dem von der Fraktion der CDU/CSU bereits im letzten Jahr eingebrachten Vorschlag, eine verfassungskonforme Regelung dahingehend einzuführen, dass bei Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/4314), und wann wird eine etwaige Prüfung dazu abgeschlossen sein?