Einführung einer Unterbringungsdatei für psychisch kranke Personen in psychiatrischen Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Bayerischen Staatsregierung zu, dass die in Artikel 35 des geplanten Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) geplante Unterbringungsdatei durch die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen durch Deutschland notwendig ist (vgl. www.nordbayern.de/region/nuernberg/kontroverse-um-neues-bayerisches-psychiatriegesetz-1.7470459), und verstoßen die Bundesländer, die über keine Unterbringungsdatei verfügen, nach Auffassung der Bundesregierung gegen die UN-Konvention?