Einführung einer transponderbasierten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der Antwort auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/5440 vom 30. Oktober 2018 geantwortet, dass hinsichtlich der Einführung einer transponderbasierten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung nach wie vor flugsicherheitsrelevante Fragen bestünden, die noch zwischen betroffenen Fachbehörden zu lösen seien, während im Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 31. Oktober 2018 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Transponderlösung auf Seite acht explizit als zulässig genannt wird, und welche Auswirkungen hat diese Entscheidung nach Auffassung der Bundesregierung auf bereits genehmigte Windparks mit radargestützten Systemen?