Einführung einer strafbewehrten Meldepflicht bei weiblicher Genitalverstümmelung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen genauen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, für bestimmte Berufsgruppen eine strafbewehrte Meldepflicht bei Kenntnis von geplanten oder begangenen Taten weiblicher Genitalverstümmelung einzuführen (Bundestagsdrucksache 21/4975)?