Einführung einer Sonderabgabe für Vermieter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die bundesweite Einführung einer Sonderabgabe für Vermieter, zum Beispiel bei Nettokaltmieten ab 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, und wenn nicht, sieht die Bundesregierung es als eine Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes an, wenn das Land Berlin eine solche Sonderabgabe einführt (www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/04/berlin-wohnungsmarkt-senat-mietensteuer-wohnungen.html)?