Einführung einer sogenannten Eurosystem Resolution Liquidity für die Liquiditätssicherung von in Abwicklung befindlichen Banken beim Eurosystem
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung einer sog. Eurosystem Resolution Liquidity (ERL) für die Liquiditätssicherung von in Abwicklung befindlichen Banken beim Eurosystem zustimmen, und wäre dies nach Auffassung der Bundesregierung ohne eine Garantie darauf durch die Euromitgliedsländer und/oder den ESM oder andere Institutionen überhaupt zulässig, da die Statuten des Euro- systems eigentlich vorsehen, dass nur solventen Finanzinstituten Zentralbankliquidität, z. B. über die Notfall-Liquiditätsbeihilfe (ELA), bereitgestellt werden darf?<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der ESM als Garant für eine solche Eurosystem Resolution Liquidity herangezogen würde und zu diesem Zweck auf das Instrument der Hebelung des ESM auf rund 2,5 Bio. Euro zurückgegriffen würde?