Einführung einer sogenannten De-minimis-Regelung für europäische Gemeinschaftsprojekte im Rüstungsbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Planungen gibt es von Seiten der Bundesregierung hinsichtlich der Einführung einer sogenannten "De-minimis-Regelung", eine Regelung, die dafür sorgt, dass ein Rüstungsprodukt nicht unter die deutschen Ausfuhrbestimmungen fällt, wenn der Anteil der deutschen Komponenten eine festgelegte Quote nicht übersteigt, für europäische Gemeinschaftsprojekte im Rüstungsbereich (www.zeit.de/news/2019-03/27/die-de-minimis-regelung-koennte-den-streit-um-ruestungsexporte-loesen-20190327-doc-1f45hm)?