Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren für die Einführung einer Reparaturklausel im Designgesetz (DesignG), nachdem diese Maßnahme schon im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeile 5836 f.) aufgeführt wird, seit dem 11. September 2018 im Rahmen des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ein (von dort extrahierbarer und separat ins Gesetzgebungsverfahren einbringbarer) Vorschlag für eine Reparaturklausel in Form eines § 40a DesignG vorliegt und die einschlägigen Fachverbände nicht nur seit Jahren dafür werben, sondern auch zu § 40a DesignG (neu) bereits im September/Oktober 2018 umfassend und die Reparaturklausel befürwortend Stellung genommen haben (www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Staerkung_fairen_Wettbewerbs.html), und bis wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Regierungsentwurf zur Reparaturklausel in der vorliegenden oder einer vom Referentenentwurf abweichenden Fassung dem Deutschen Bundestag vorlegen?