Einführung einer prozentualen Hürde für Parteien bei der Europawahl
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung die europarechtliche Verankerung einer prozentualen Hürde am Anteil der abgegebenen Stimmen, unterhalb derer Parteien nicht in das Europaparlament einziehen dürfen (vgl. FAZ vom 12. April 2018, S. 5), und wenn ja, aus welchen Gründen?